Unternehmen müssen ab 2021 Informationen über gefährliche Stoffe in ihren Produkten veröffentlichen. Anfang der Woche erklärte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA), welche Daten zur Verfügung gestellt werden müssen.
Folgende Informationen müssen Hersteller von Artikeln und zusammengesetzten Produkten, die besorgniserregende Stoffe enthalten (substances of concern in articles, as such or in complex objects, SCIP) ab dem 5. Januar 2021 in einer Datenbank angeben:
- Informationen zur Identifizierung des Artikels
- Name, Konzentrationsbereich und Vorkommen des Stoffes im Artikel
- Mögliche weitere Informationen über die sichere Handhabung des Artikels
Anhand der Informationen sollen Abfallbetriebe gefährliche Stoffe besser erkennen und aussortieren können. Außerdem sollen sie es VerbraucherInnen erleichtern, Kaufentscheidungen zu treffen und Produkte ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die Informationspflicht ist in der überarbeiteten Abfallrahmenrichtlinie der EU vorgesehen und soll das Wissen über gefährliche Stoffe in Abfallströmen verbessern und langfristig zu sauberen Stoffkreisläufen führen. Bisher sind fehlende Informationen über Giftstoffe in Produkten und Stoffkreisläufen eine große Hürde für die sichere Wiederverwendung von Rohstoffen.
Anfang 2020 will die ECHA einen Prototyp der neuen SCIP-Datenbank vorlegen. Bis Mitte 2020 müssen die Mitgliedstaaten die neuen Anforderungen in nationales Recht umsetzen.
Quelle: EU-Umweltbüro
Chemikalienagentur legt Datenbankpläne für saubere Stoffströme vor