Eine technische ExpertInnengruppe der EU-Kommission für ein nachhaltiges Finanzwesen hat ihren ersten Bericht über die Offenlegung klimarelevanter Informationen durch Unternehmen veröffentlicht.
Zum einen soll es nachvollziehbar werden, wie der Klimawandel die Leistung eines Unternehmens beeinflussen könnte. Zum anderen soll aus den Informationen ersichtlich werden, wie das Unternehmen auf den Klimawandel einwirkt. Mit diesen Empfehlungen kann die EU-Kommission ihre Leitlinien für die nichtfinanzielle Berichterstattung von Unternehmen aktualisieren.
Die Veröffentlichung weiterer Berichte über die Taxonomie für nachhaltige Finanzen, CO2-Benchmarks und grüne Anleihen ist bis Juni 2019 geplant.
Darüber hinaus veröffentlichte die EU-Kommission in der vergangenen Woche einen Vorschlag, mit dem Aktien- und Versicherungsunternehmen KundInnen künftig besser über nachhaltige Finanzprodukte informieren sollen.
Konkret sollen delegierte Rechtsakte im Rahmen der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und der Richtlinie über den Versicherungsvertrieb geändert werden. Ziel ist es, die sogenannten ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) sowie eine gute Unternehmensführung in die Anlageberatung und Vermögensverwaltung sowie in den Vertrieb von versicherungsbasierten Anlageprodukten zu integrieren.
Quelle: EU Umweltbüro