Im Februar 2016 lud der Umweltdachverband zu einer Aarhus-Fachenquete und einem Workshop ein. Dabei stand die Einbindung der Bevölkerung in Umweltschutzfragen, die in der Aarhus-Konvention gefordert werden, im Fokus der Veranstaltungen.
Aarhus-Fachenquete, 09.02.2016
Am 9. Februar 2016 hielt der Umweltdachverband gemeinsam mit dem Kuratorium Wald, dem Österreichischer Alpenverein und der Karl-Franzens-Universität Graz in Wien eine Aarhus-Fachenquete ab: Dabei widmete sich die Fachenquete der Frage, wie eine Umsetzung von Art. 9 Abs. 3 Aarhus-Konvention bestmöglich gelingen kann. Die Aarhus-Konvention fordert eine Einbindung der Öffentlichkeit in Umweltfragen.
Allerdings wurde der Gerichtszugang für die Öffentlichkeit bis dato jedoch nur für ausgewählte Umweltverfahren (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren) umgesetzt. Deshalb ist seit 2014 ein EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen unvollständiger Umsetzung der Aarhus-Konvention gegen die Republik Österreich anhängig. Moniert wird von der Europäischen Kommission die Nicht-Umsetzung eines Gerichtszugangs für Umwelt-NGOs und AnrainerInnen in den unionsrechtlich determinierten Materienbereichen Abfall, Luft, Naturschutz & Wasser.
RechtsexpertInnen aus verschiedensten Bereichen präsentierten ihre Sicht und Positionen zur Einbindung der Öffentlichkeit gemäß Art. 9 Abs. 3 Aarhus-Konvention. Anschließend fand unter Moderation von Dr. Eric Frey, Chef vom Dienst der Tageszeitung „Der Standard“, eine Podiumsdiskussion zum Generalthema „Öffnung der Umweltverfahren für die Öffentlichkeit – wie geht es weiter?“ statt.
Aarhus-Workshop I, 18.02.2016
Die zweite Aarhus-Veranstaltung im Februar war der erste von sechs Aarhus-Workshops, welchen der Umweltdachverband unter dem Generalthema „Selbst aktiv werden im Umweltrecht“ gemeinsam mit dem Kuratorium Wald und dem Österreichischer Alpenverein sowie dem ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung und der Umweltschutzorganisation VIRUS – WUK-Umweltbureau veranstaltete.
Ziel war es, den Mitgliedern der Öffentlichkeit, allen voran Umwelt-NGOs, BürgerinitiativenvertreterInnen und betroffenen AnrainerInnen, Unterstützung und Hilfestellung zu bieten, wie man seine Rechte auf Umweltinformation und auf Beteiligung an Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren bestmöglich wahrnehmen kann. Am Programm standen deshalb sowohl das Verfassen eines Umweltinformationsantrages als auch der Austausch von Praxistipps zur Einbringung in UVP-Verfahren.
Bild: (C) Umweltbundesamt