Das lange Warten hat ein Ende: EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius hat die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) als funktionierende Direktive für den europäischen Gewässerschutz bestätigt. Die Wasserrahmenrichtlinie wird nicht geändert, soll aber besser umgesetzt werden. Das gibt Hoffnung für nachhaltige Verbesserungen des ökologischen und chemischen Zustands der europäischen Flüsse, Seen, Feuchtgebiete und Grundwasserkörper.
Zudem ist die Bestätigung ein großer Erfolg für mehr als 375.000 Menschen, die sich gemeinsam mit dem Umweltdachverband und 130 weiteren Umweltorganisationen in ganz Europa im Rahmen der Kampagne „Rette unser Wasser“ (#ProtectWater) für die Richtlinie stark gemacht haben. „Nach dem politischen Bekenntnis muss jetzt die nationale Umsetzung erfolgen. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen ihre Gewässer laut WRRL bis 2027 in einen guten oder sehr guten ökologischen und chemischen Zustand bringen. Rund 60 % der österreichischen Gewässer erfüllen dieses Kriterium nicht und müssen ökologisch saniert werden. Um wenigstens eine Chance auf Erfüllung der Vorgaben der WRRL zu bewahren, muss die Bundesregierung das erforderliche Sanierungsprogramm so rasch wie möglich angehen und gleichzeitig die Flüsse vor weiterer Verbauung durch Kraftwerke schützen“, sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.
3. Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan ist Grundlage für die Zielerreichung bis 2027
Ein erster Schritt für die Erreichung der Ziele der WRRL ist die im Mai durch das BMLRT erfolgte Zusage von 200 Mio. Euro an Fördermitteln für den Gewässerschutz. „Die Inhalte des 3. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans (NGP), der zurzeit erarbeitet und 2021 veröffentlicht wird, sind Grundlage für die Zielerreichung bis 2027. Der 3. NGP muss jedenfalls eine deutlich beschleunigte Sanierung der Gewässer vorgeben“, fordert Maier und führt weiter aus: „Verstärkte integrative Planung – Stichwort ,Gewässerentwicklungs- und Risikomanagementkonzepte (GE-RM)‘ –, die Herstellung der Durchgängigkeit und hydromorphologische Verbesserungen müssen die zentralen Ziele im nationalen Gewässermanagement sein. Das Verursacherprinzip sollte forciert werden. Investitionen in den Gewässerschutz dürfen nicht durch kontraproduktive Förderungen der Wasserkraft im kommenden Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) konterkariert werden. Hier ist auf Revitalisierung und Effizienzsteigerung bestehender Kraftwerke bei gleichzeitiger Ökologisierung statt auf weiteren Neubau Hunderter gewässerzerstörender Kleinkraftwerke zu setzen.“
Das gemeinsame Positionspapier zu den Förderkriterien der Wasserkraft im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz von WWF Österreich und Umweltdachverband steht hier zum Download zur Verfügung.
Quelle: Umweltdachverband