Die im Rahmen der Regierungsklausur angekündigten Maßnahmen im Paket zur ökosozialen Steuerreform umfassen wichtige erste Schritte für den Klimaschutz: Die Förderung von fossilen Antriebsstoffen im Verkehrsbereich soll beendet werden. Die damit zusammenhängenden Regelungen der Pendlerpauschale, der Normverbrauchsabgabe und des Dienstwagenprivilegs sind Schlüsselstellen, um die Ökologisierung im Mobilitätsbereich voranzutreiben. So sollen sowohl bei der LKW-Maut als auch bei Dienstwagen Öko-Anreize geschaffen werden. Außerdem sollen Flugtickets mit einer Anti-Dumping-Regelung nicht mehr zu Schleuderpreisen angeboten werden. Die Vereinheitlichung der Flugticketabgabe wird eine Pauschale von zwölf Euro betragen: Kurze Strecken werden teurer, lange billiger, daraus resultieren Mehreinnahmen in Höhe von 110 Millionen Euro pro Jahr.
Auch für den zweiten Schritt der ökosozialen Steuerreform, der 2022 umgesetzt werden soll, hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Regierungsklausur bereits Rahmenbedingungen festgelegt, die Kostenwahrheit, klare Lenkungseffekte, Planbarkeit und Anreize für den Umstieg als Leitlinien definiert. Besonders regionale Unterschiede zwischen Stadt und Land und die soziale Abfederung sollen berücksichtigt werden.
Stephan Pernkopf, Präsident des Ökosozialen Forums, begrüßte das vorgestellte Paket: „Die neue Bundesregierung beschreitet einen ökosozialen Weg: Das (…) vorgestellte Paket schafft es, die Steuern zu senken, die Betriebe zu entlasten und das Klima zu schützen.“
Die Organisation Greenpeace Österreich sieht noch Konkretiesierungsbedarf: Die geplanten Maßnahmen zur Ökologisierung des Steuersystems setzen grundsätzlich an den richtigen Stellschrauben an, wurden aber weder gegenüber dem Regierungsprogramm konkretisiert, noch wurde ein detaillierter Zeitplan vorgestellt, wann die ersten Maßnahmen im Jahr 2021 umgesetzt werden. Für das laufende Jahr wurden lediglich Gespräche und die Gründung einer Task-Force angekündigt, aber keine klaren steuerlichen Schritte. Besonders unverständlich ist das hinsichtlich simpler Maßnahmen, wie der Angleichung der Flugticketabgabe. Im Gegensatz dazu stehen die bereits konkret formulierten Maßnahmen der Senkungen des Eingangssteuersatzes und die Verlängerung des Spitzensteuersatzes.
Quelle: EU-Umweltbüro