Am 10. Juni 2016 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Ratifizierung des Übereinkommens von Paris durch die Europäische Union vorgelegt. Das Übereinkommen von Paris ist die erste rechtsverbindliche Übereinkunft über das Vorgehen gegen den Klimawandel. Die Kommission legt den Vorschlag nur wenige Wochen, nachdem die EU und 174 Länder das Übereinkommen in New York unterzeichnet haben, vor.
Der Vorschlag der EU-Kommission zur Ratifizierung des Übereinkommens von Paris im Namen der EU wartet nun auf die Genehmigung durch das Europäische Parlament und den Rat. Nach erfolgter Genehmigung bestellt der Rat die Personen, die die Ratifizierungsurkunde im Namen der Europäischen Union beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegen. Parallel dazu wird jeder einzelne EU-Mitgliedstaat das Übereinkommen von Paris im Einklang mit seinen nationalen parlamentarischen Verfahren ratifizieren.
Österreich hat als einer der Ersten bereits vier Tage später mit der Ratifizierung begonnen, indem das Klimaschutzabkommen vom Ministerrat genehmigt und damit offiziell von der Bundesregierung angenommen wurde.
Quelle: Dachverband Energie-Klima
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