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Aktuelle Seite: Startseite / News Archiv / Plastiksackerlverbot ab 1. Jänner 2020 in Kraft

Plastiksackerlverbot ab 1. Jänner 2020 in Kraft

1. Januar 2020

Plastik
Plastiksackerlverbot (c) unsplash.com

Ab 1. Jänner 2020 ist der Verkauf von Einweg-Plastiksackerln verboten, gebrandete Restbestände dürfen noch ausgegeben werden.

In Österreich werden jährlich 5.000 bis 7.000 Tonnen an Kunststofftragetaschen ausgegeben. Oft werden diese nur einmal benutzt und nicht fachgerecht entsorgt – so kommt es zu einer enormen Belastung für die Umwelt.

Ab 1. Jänner 2020 werden in Österreich keine Einweg-Kunststofftragetaschen mehr verkauft. Nachhaltigkeitsministerin Maria Patek bezeichnet das Verbot als einen essentiellen Beitrag zur Abfallwirtschaft. Dieses Gesetz ist ein klares Bekenntnis gegen die Wegwerf-Gesellschaft. Nachhaltige Mehrweg-Artikel sind die Zukunft.

Nicht von dem Verbot betroffen sind:

  • sehr leichte Tragetaschen (Obst- oder Knotenbeutel), die biologisch abbaubar sind und aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden.
  • Mehrwegtaschen aus Kunststoffgewebe, mit vernähten Verbindungen oder mit vernähten Tragegriffen oder Tragegriffen, die eine entsprechende Stabilität aufweisen und für den mehrmaligen Gebrauch konzipiert sind.
  • Biologisch abbaubare und aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellte Obstsackerl. Sie schädigen die Umwelt nicht und sind im Frischebereich (Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch) aus hygienischen Gründen notwendig. Die maximal erlaubte Wandstärke beträgt 0,015 Millimeter.
  • Müllsäcke, Hundesackerl, oder Gefrierbeutel.

„Sackerl“ werden definiert als „Taschen mit Tragegriff oder Durchgriff aus Kunststoff“.

Das Verbot gilt generell in allen Branchen des Handels, in denen Kunststofftragetaschen an Letztverbraucher abgegeben werden, unter anderem auch in Supermärkten, Modegeschäften und Möbelhäusern. Bis Ende 2020 gilt eine einjährige Abverkaufsfrist für Händler, die zum Beispiel Tragetaschen mit speziellen Logos bereits bestellt oder produziert haben.

Quelle: Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus

 

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Wachstum im Wandel war eine Initiative, die Menschen aus Institutionen, Organisationen und Unternehmen dazu eingeladen hat, sich mit Fragen zu Wachstum, Wohlstand und Lebensqualität auseinanderzusetzen. Vom ehemaligen Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 2008 ins Leben gerufen, wurde die Initiative bis 2021 von mehr als 30 Partnerorganisationen, darunter Ministerien, Landesregierungen, Interessensvertretungen, Unternehmen, Universitäten und zivilgesellschaftlichen Organisationen getragen.

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