Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments haben am 17. Februar mit dem Rat eine Einigung über neue Kriterien für die Definition von nachhaltigen wirtschaftlichen Aktivitäten erreicht.
„(…) Ein nachhaltigerer Finanzsektor ist ein erster Schritt, um Investitionen in die richtige Richtung fließen zu lassen, und dient damit dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft“, sagte die Verhandlungsführerin des EP-Umweltausschusses, Sirpa Pietikainen.
Laut der Pressemittteilung des ENVI sollte bei einer wirtschaftlichen Tätigkeit ein schrittweiser Verzicht umweltschädlicher Aktivitäten und Investitionen für die Klimaneutralität sowie zur Unterstützung einer CO² freien Wirtschaft stattfinden. Die Nachhaltigkeit sollte anhand eines einheitlichen Klassifizierungssystems gemessen werden, da unterschiedliche nationale Label es Investoren schwierig machen, grüne Investitionen zu vergleichen und grenzüberschreitend zu investieren.
Die neue Regelung ist technikneutral, nur feste fossile Brennstoffen wie Kohle oder Braunkohle können nicht als nachhaltig deklariert werden. Gas und Kernenergie sind jedoch nicht ausdrücklich von der Verordnung ausgenommen. Diese Tätigkeiten können als Übergangsmaßnahmen bezeichnet werden.
Die neuen Rechtsvorschriften sollen AnlegerInnen auch vor den Risiken des „Greenwashings“ schützen, da sie eine detaillierte Dokumentation der vorgeblichen Nachhaltigkeit vorschreiben.
Die neuen Kriterien sollen auch sicherstellen, dass Übergangsaktivitäten, die für eine klimaneutrale Wirtschaft notwendig sind, aber ihrerseits mit der Klimaneutralität unvereinbar sind, möglichst geringe Treibhausgasemissionen verursachen. Übergangsmaßnahmen sollten laut vereinbarten Text weder die Entwicklung kohlenstoffarmer Aktivitäten behindern noch zu kohlenstoffintensiven Lock-in-Effekten beitragen.
Die Verordnung für die Erleichterung nachhaltiger Investitionen soll es zudem Anlegern ermöglichen, ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu finden, die wesentlich zum Kampf gegen den Klimawandel beitragen. Dies geschieht auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse über Ökobilanzen (Produktion, Verwendung, Entsorgung, Entsorgung und Recycling), Umweltauswirkungen und langfristige Risiken.
Quellen: EU-Umweltbüro, EU-Parlament: Klimawandel- Neue Regeln für nachhaltige Investitionen