Ab Jänner nächsten Jahres dürfen keine Kunststofftragetaschen mehr in Verkehr gebracht werden. Nach einer Übergangsfrist sind die gewohnten Plastiksackerl im österreichischen Handel dann spätestens mit Ende 2020 Geschichte – das wurde einstimmig im Nationalrat beschlossen.
Die Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes geht auf einen Initiativantrag von Ex-Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) und FPÖ-Chef Norbert Hofer zurück. Keine Mehrheit fand ein Abänderungsantrag der SPÖ-Fraktion, um ein generelles Reduktionsziel für Plastikverpackungen für das Jahr 2025 festzulegen.
Intention der Gesetzesänderung ist die Reduktion von Plastikmüll durch ein weitgehendes Verbot von Kunststofftragetaschen sowie die Entlastung von Unternehmen und der öffentlichen Hand durch eine umfassende Rechtsbereinigung im Bereich der Abfallwirtschaft.
Konkret wird es nun ab Jänner 2020 verboten sein, Kunststofftragetaschen in Verkehr zu bringen. Ausnahmen vom Verbot sind nur für robuste wiederverwendbare Taschen mit vernähten Verbindungen und vernähten Tragegriffen sowie für ultradünne Plastiksackerl vorgesehen. Diese sogenannten Knotenbeutel, die vor allem im Obst- und Gemüsesektor von Lebensmittelgeschäften in Verwendung sind, müssen allerdings aus überwiegend nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden und grundsätzlich für eine Eigenkompostierung geeignet sein. Taschen, die weder einen Griff noch ein Griffloch haben, sind gemäß den Erläuterungen vom Geltungsbereich der neuen Bestimmungen nicht umfasst.
Eine Übergangsfrist ist für Plastiksackerl geplant, die die Geschäfte bereits auf Lager haben. Sie sollen noch bis Ende 2020 abgegeben werden dürfen. Ausnahmen gibt es auch für einzelne Branchen, wie Installateure, Baufirmen und Gärtner, die im Zuge ihrer Tätigkeit Abfälle Dritter sammeln. Vorgesehen sind auch Melde- und Berichtspflichten für Hersteller und Importeure von Kunststofftragetaschen sowie für Abfallsammler und -verwerter.
Quelle: OTS