Die Technische ExpertInnengruppe zu nachhaltigen Finanzen (TEG) der EU-Kommission hat ihren Bericht über Klimaschutz-Benchmarks und ESG-Offenlegungspflichten veröffentlicht. In Zukunft soll es zwei Referenzwerte auf dem europäischen Finanzmarkt geben, die Finanzakteuren Investitionsmöglichkeiten in klimafreundliche Unternehmen anzeigen: der am Pariser Klimaabkommen angelehnte Benchmark (Paris-Aligned Benchmark, PAB) und der Climate-Transition-Benchmark (CTB).
Die TEG empfiehlt, dass Unternehmen vom PAB ausgeschlossen werden sollen, die ein Prozent oder mehr ihrer Erlöse mit Kohleförderung und deren Weiterverarbeitung erzielen. Firmen, die zehn Prozent oder mehr ihrer Einnahmen durch Ölförderung oder –raffinerie generieren, sollen ebenso vom PAB ausgeschlossen werden.
Bei Erdgas empfehlen die ExpertInnen, solche Konzerne auszunehmen, die mit diesem fossilen Energieträger mindestens 50 Prozent ihrer Einnahmen erzielen. Die 50-Prozent-Marke soll ebenso für die Stromerzeugung gelten, wenn dabei mehr als 100 Gramm CO2-Äquivalent pro Kilowattstunde entstehen.
Darüber hinaus sollen alle bestehenden und neuen Benchmarks die Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigen. Laut TEG sollen sich die Offenlegungspflichten für Unternehmen daran orientieren, „wie am Markt derzeit ESG und klimabezogene Überlegungen in die Wertermittlung von Kapital integriert werde“.
Das EU-Parlament und der Ministerrat hatten sich im Februar dieses Jahres auf die Einführung der beiden Benchmarks und ihrer Kopplung an ESG-Kriterien geeinigt. Basierend auf den Empfehlungen der TEG will die Kommission bis Ende des Jahres vorläufige delegierte Rechtsakte zu den Benchmarks vorlegen. Dazu soll es eine öffentliche Konsultation geben.
Quelle: dnr.de