Mitgliedstaaten könnten mehr Spielraum erhalten
Brüssel, 29. November 2017 (aiz.info). – Die EU-Kommission will zukünftig nur noch einheitliche Ziele für den Umwelt- und Klimaschutz definieren. „Aus der Festlegung von Mindestbreiten von einzelnen Blühstreifen und Hecken werden wir uns raushalten“, verkündete heute EU-Agrarkommissar Phil Hogan bei der Präsentation eines ersten Konzepts für die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020. Die einzelnen EU-Mitgliedstaaten sollen die Aufgabe bekommen, mit nationalen Plänen die Ziele der EU umzusetzen. Das können Maßnahmen sein, die flächendeckend an den Erhalt der Direktzahlungen geknüpft werden. Es kann aber auch einen Ausbau der freiwilligen Agrarumweltprogramme in der Zweiten Säule der GAP bedeuten.
Die EU-Kommission erhofft sich davon einen Abbau der Bürokratie und gleichzeitig wirksamere Maßnahmen für eine umweltfreundliche Landwirtschaft. Der größere Spielraum für die EU-Mitgliedstaaten schwäche den gemeinsamen EU-Binnenmarkt keinesfalls, stellte Hogan klar. Schließlich gebe die EU für alle verbindliche Umwelt- und Klimaziele vor.
Das Greening habe keinen zufriedengestellt, erklärte Hogan. Der Agrarsektor kritisiere vor allem den hohen Verwaltungsaufwand. Außerdem seien dieselben Umweltauflagen von Finnland bis Griechenland im heutigen System zum Scheitern verurteilt, betonte Hogan.
Obergrenzen in Diskussion
In Betracht zieht die EU-Kommission ab 2020 auch eine Obergrenze für Direktzahlungen in Großbetrieben oder zumindest eine Staffelung der Zahlungen nach Betriebsgröße. Damit die GAP „gerechter“ wird, könnten kleine und mittlere Betriebe zukünftig mehr bekommen. Über die Höhe der Obergrenze kann Hogan aber erst sprechen, wenn die EU-Kommission einen Vorschlag für den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) geliefert hat, der im Mai 2018 erwartet wird.
Weiterhin schlägt die EU-Kommission eine Angleichung der Flächenprämien in den östlichen EU-Mitgliedstaaten an das höhere Niveau in der alten EU-15 vor. Möglichkeiten zur Absicherung von Preisen und Einkommen sollen in der Zweiten Säule der GAP ausgebaut werden. Auch Junglandwirte will die EU-Kommission im Rahmen der ländlichen Förderprogramme besser unterstützen. An der Marktausrichtung der GAP solle sich dagegen in der kommenden Reform nichts ändern, hielt Hogan während der Vorstellung seines Reformkonzeptes fest. Der EU-Agrarsektor exportiere mehr und mehr in Drittländer und das bedeute zusätzliche Einkommensmöglichkeiten für die Landwirte, ergänzte EU-Vizekommissionspräsident Jyrki Katainen. 2016 habe die EU-Landwirtschaft einen Rekordausfuhrüberschuss von 19 Mrd. Euro erzielt, hob Katainen hervor.
Die EU-Kommission will noch vor der Sommerpause konkrete Gesetzesvorschläge für die GAP nach 2020 vorlegen. Die aktuelle Mitteilung der EU-Kommission über die GAP nach 2020 mit den wichtigsten Fragen und Antworten kann untenstehend auf aiz.info heruntergeladen werden.
Download: EU-Kommission-Factsheet – GAP nach 2020