Ende Juli hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Laufzeitverlängerung von zwei belgischen Atomreaktoren für rechtswidrig erklärt. Trotz einer entsprechende internationalen Vereinbarungen war keine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgenommen worden. Dies ist nach dem Urteil des höchste europäische Gerichts aber mit Blick auf die „Gefahr erheblicher Auswirkungen auf die Umwelt“ zwingend erforderlich.
Das Urteil ist aber nicht nur für die Fälle der beiden belgischen Reaktoren Doel 1 und 2 bei Antwerpen relevant. Nach Recherchen der Grünen werden derzeit 18 Atomreaktoren in der EU und viele weitere in europäischen Nachbarstaaten ohne Genehmigung betrieben. In ganz Europa laufen demnach mindestens 34 rechtswidrig betriebene AKWs, wie energiezukunft.eu berichtet. Unter anderem handelt es sich um die tschechishen Reaktoren Dukovany 1-4 und um Beznau 1 und 2 sowie Mühleberg in der Schweiz. Bie vier weiteren AKWs steht eine Laufzeitverlängerung ohne UVP kurz bevor.
Die betroffenen Rektoren dürften allerdings nicht so bald abgeschaltet werden. Droht durch die Abschaltung eine Gefahr für die Versorgungssicherheit, dürfen sie weiter in Betrieb bleiben bis die UVP vorliegt.
Quellen: Energiezukunft; EU-Umweltbüro