Der Lebenszyklus eines Autos ist in der EU weitgehend vorgeschrieben, was zu einer Reduktion gefährlicher Substanzen und zu Ergänzungen in anderen Gesetzen geführt hat. Bis 31. Dezember 2020 sollen die EU-Vorschriften für Altfahrzeuge von der EU-Kommission überprüft und bewertet werden und danach die Ergebnisse, zusammen mit einem Gesetzgebungsvorschlag, dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat vorgestellt werden. Dafür hat die EU-Kommission nun einen sogenannten Fahrplan veröffentlicht, der noch bis 1. November kommentiert werden kann.
Die EU-Altautorichtlinie regelt die stoffliche Verwertung von Altfahrzeugen. Dadurch soll erreicht werden, dass Altfahrzeuge umweltfreundlich demontiert, recycelt und wiederverwendet werden können. Um das zu erreichen, sind unter anderem die Hersteller dazu aufgefordert, Neufahrzeuge ohne gefährliche Stoffe zu produzieren. Nun steht eine Bewertung an: Wie effektiv war diese Vorschrift bisher und wie effizient wurde sie umgesetzt? Es wird beurteilt, ob und wie gut die EU-Vorschriften ihre Aufgaben erfüllen und wie groß der Nutzen für die Umwelt, Öffentlichkeit und Industrie ist. Wichtige Punkte dabei sind zum Beispiel auch auf die Relevanz der Vorschriften im Kontext der modernen Automobilbranche mit neuen Chemikalien und neuen Industriezweigen, wie der Elektromobilität.
Die EU-Kommission plant im ersten Quartal 2019 eine Konsultation von BürgerInnen und Interessengruppen. Es sollen Sichtweisen, Erfahrungen und konkrete Beispiele von InteressenvertreterInnen eingeholt werden. Dies geschieht zusätzlich in Form von Interviews oder während einer im zweiten Quartal 2019 geplanten Interessengruppen-Konferenz.
Die Richtlinien über Altfahrzeuge existieren bereits seit September 2000. In Deutschland wurde diese im Jahr 2002 umgesetzt. Die Vorschriften haben dazu beigetragen, dass nicht nur Materialien der Altfahrzeuge nachhaltiger verwertet werden, sondern auch zu einer Reduzierung der giftigen Substanzen in Fahrzeugen. Im Zuge des Arbeitsprogramms der Kommission fand im Jahr 2014 eine nachträgliche Evaluation statt, in der geprüft wurde, ob die bisherigen Vorschriften ihren Zweck erfüllen. Dabei wurde festgestellt, dass Altfahrzeuge häufig illegal und nicht nachhaltig entsorgt werden. Auch wurden Inkohärenzen mit anderen EU-Richtlinien erkannt, die es nun zu beheben gilt.
Quelle: EU Umweltbüro