UmweltschützerInnen und die KlägerInnen des People’s Climate Case fordern die EU-Staats- und Regierungschefs auf, Klimaschutz und Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt der Debatten während ihres Treffens am 9. Mai zu rücken.
Das Europäische Umweltbüro (EEB) brachte im Namen seiner mehr als 150 Mitgliedsorganisationen einen offenen Brief heraus, der an die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten gerichtet ist. Die Botschaft lautet: nachhaltige Entwicklung und das Wohlergehen der Menschen ins Zentrum des Sondergipfels am 9. Mai in Sibiu zu stellen. Damit eng verbunden sind die Forderungen, das Klimaabkommen von Paris zu erfüllen, gegen den schwindelerregenden Artenverlust vorzugehen sowie Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien zu schützen.
Einen Tag zuvor veröffentlichten die KlägerInnen des sogenannten People’s Climate Case einen offenen Brief, in dem sie jeweils an ihre nationalen Regierungen sowie an die EU-Kommission, den Rat der EU und das Europäische Parlament appellieren, sich auf dem Sondergipfel am 9. Mai vorrangig mit Klimaschutz zu befassen und ambitionierte Klimaziele festzulegen.
So heißt es unter anderem im Brief: „Wir appellieren an Sie: stellen Sie die Eindämmung der Klimakrise in den Mittelpunkt der Debatte für ein zukunftsfähiges Europa. Setzen Sie sich aktiv ein für eine langfristige Klimastrategie, die im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen und für eine Klimaneutralität noch vor 2050 steht. Verleihen Sie der EU so nicht nur eine weltweit führende Rolle im Klimaschutz, sondern bahnen Sie auch den Weg für einen identitätsstiftenden Generationenvertrag, der auch künftigen Generationen ein gutes Leben erlaubt.“
Hintergrund
Familien aus fünf Ländern Europas sowie aus Kenia und Fidschi, und ein samischer Jugendverband aus Schweden werfen dem Europäischen Gesetzgeber vor, durch eine zu wenig ambitionierte Klimapolitik ihre Grundrechte auf Leben, Gesundheit, Berufsfreiheit und Eigentum zu verletzen. Die KlägerInnen reichten am 23. Mai 2018 vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) ihre Klage ein. Das Europäische Parlament und Rat der EU reagierten Mitte Oktober auf die Klage und beantragten Klageabweisung wegen Unzulässigkeit. Derzeit wird eine Entscheidung im sogenannten Zwischenverfahren erwartet, in dem der EuG über die Zulässigkeit der Klage entscheidet.
Quelle: EU Umweltbüro