Ende März 2019 hat das EU-Parlament für ein Verkaufsverbot von Einweg-Kunststoffartikeln wie etwa Teller, Besteck, Strohhalme oder Wattestäbchen aus Plastik gestimmt. Die Vereinbarung mit dem Rat wurde mit 560 Stimmen angenommen, es gab 35 Gegenstimmen und 28 Enthaltungen.
Betroffen von dem Verbot auf EU-Gebiet ab 2021 sind die folgenden Produkte:
- Einwegbesteck aus Kunststoff (Gabeln, Messer, Löffel und Essstäbchen)
- Einweg-Plastikteller
- Strohhalme aus Plastik
- Wattestäbchen aus Kunststoff
- Haltestäbe für Luftballons
- Produkte aus oxo-abbaubaren Materialien wie Beutel oder Verpackungen und Fast-Food-Behälter aus expandiertem Polystyrol
Weiters müssen die Mitgliedstaaten 90 Prozent aller verkauften Kunststoffflaschen bis 2029 getrennt sammeln. Außerdem werden für den Gehalt an Recyclingkunststoff in Flaschen verbindliche Ziele von 25 % bis 2025 und 30 % bis 2030 festgelegt.
Die Gesetzgebung sieht auch eine verpflichtende Kennzeichnung über die negativen Umweltauswirkungen weggeworfener Zigarettenstummel mit Kunststofffiltern sowie anderer Produkte wie Kunststoffbecher, feuchte Reinigungstücher und Hygieneeinlagen vor.
Berichterstatterin Frédérique Ries aus Belgien (ALDE) sagte zu den Maßnahmen: „Diese Rechtsvorschriften werden die Kosten von Umweltschäden um 22 Milliarden Euro senken. Das sind die geschätzten Kosten der Umweltverschmutzung durch Plastik in Europa bis 2030. Europa verfügt nun über einen Rechtsrahmen, den es angesichts des globalen Charakters des Problems der Meeresverschmutzung durch Kunststoffe auf internationaler Ebene zu verteidigen und zu fördern gilt.“
Quelle: EU Umweltbüro