Das EU-Parlament hat die neuen Ziele der EU für den Ausbau erneuerbarer Energien und Energieeffizienz beschlossen. So soll die Energieeffizienz der EU bis 2030 um 32,5 Prozent verbessert werden und der Anteil erneuerbarer Energie in der EU mindestens 32 Prozent betragen. Beide Ziele sollen 2023 überprüft werden, können aber nicht heruntergesetzt werden.
Die Ziele sollen durch effizientere Gebäude, Industrien und Verkehrsmittel sowie den Wettbewerb bei grünen Technologien erreicht werden. Während Förderungen für klimaschädliche Energien auslaufen sollen, will die EU höhere Unterstützung für E-Autos und Biotreibstoffe. StromverbraucherInnen sollen bessere Möglichkeiten bekommen, ihren eigenen Strom zu produzieren, zu speichern und zu verkaufen. So sollen kleine Anlagen bis zu 30 Kilowatt Leistung von Abgaben befreit werden. Außerdem sollen die Klimaschutzpläne der Mitgliedstaaten in Zukunft auch Maßnahmen gegen Energiearmut enthalten.
Der Gesetzgebungsprozess ist mit der Zustimmung des Parlaments nun abgeschlossen. Die Mitgliedstaaten haben nun 18 Monate Zeit, die Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. Damit werden die neuen Vorschriften im Jahr 2021 in Kraft treten. Die aktuell geltenden Vorgaben sehen eine Steigerung der Energieeffizienz um 20 Prozent bis 2020 vor.
Mehr Informationen finden Sie auf der Website des EU Parlaments.