Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websites www.wachstumimwandel.at und growthintransition.eu.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Websites sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1„ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Auf der Startseite erfüllt die Eventkalenderansicht die WCAG nicht vollständig: Tage ohne Events des Vormonats sind bewusst ausgegraut, efüllen damit aber die Kontrastvorgaben nicht (WCAG Erfolgkriterium 1.4.3 ist nicht erfüllt). Es gibt 3 doppelte IDs, da die Links der nächstfolgenden Events die gleiche ID referenzieren wie dieselben Evens im Kalenderwidget (WCAG Erfolgkriterium 4.1.1 ist nicht erfüllt). Die von automatisierten Testtools erkannten Mängel stellen keine Barriere dar.
Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft. Es kann jedoch vorkommen, dass Bild Alternativtexte nicht immer aussagekräftig sind (WCAG Erfolgkriterium 1.1.1 ist damit in einzelnen Fällen nicht erfüllt).
b) Unverhältnismäßige Belastung
Bei Bildern älterer Seiten sind die Alternativtexte nicht immer aussagekräftig genug für User ohne visuelle Ansicht: Diagramme beim Menüpunkt Befragungen werden in Textform erläutert, allerdings wird nicht der exakte Diagramminhalt vermittelt. Bei der Dokumentation der Wachstum im Wandel Konferenzen 2010, 2012, 2016 und 2018 sind die Bilder in Bildergalerien nicht immer vollständig aussagekräftig beschriftet. (WCAG Erfolgkriterium 1.1.1 (Text-Alternativen) und 2.4.4 (Linkzweck im Kontext) sind damit nicht erfüllt).
Für mehrere aufgezeichnete Videos in den Konferenz Dokumentationen fehlt der Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzerinnen und Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt.
Die Videos der Konferenzmitschnitte sind gehostet und veröffentlicht in den Video-Plattformen Youtube und Vimeo. Es ist nicht möglich für diese Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt.
Die Dokumentation von Powerpoint Slides und Vortragsunterlagen der Konferenzen in nicht korrekt getaggten PDFs erfüllt nicht die WCAG-Erfolgskriterien 1.3.1 (Info und Beziehungen) und 4.1.2 (Name, Rolle, Wert).
Da es sich bei der Dokumentation der durchgeführten Konferenzen um Inhaltsarchive ohne aktuellen Bezug handelt, sind wir der Ansicht, dass eine Behebung dieser Mängel eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Video Mitschnitte und PDF-Dokumente der Konferenz Dokumentationen sind nicht barrierefrei. Die PDFs sind nicht für laufende Verwaltungsverfahren erforderlich und damit von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen.
Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich des BMK liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ebenfalls ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25. August 2020 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form von Selbsttests der betreuenden Agentur nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Dezember 2019, Februar und zuletzt August 2020. Überprüft wurden jeweils bis zu 20 Stichprobenseiten.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an info@wachstumimwandel.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website wachstumimwandel.at“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.
Kontakt:
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
Stubenbastei 5, 1010 Wien
E-Mail: info@wachstumimwandel.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.