Bis 13.10.2017 EINREICHEN! Investitionsförderung für junge, innovative Unternehmen im ländlichen Raum von bis zu 50.000 Euro
Das Wirtschaftsministerium und das Landwirtschaftsministerium setzen gemeinsam mit der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) einen nächsten Schritt zur Förderung von innovativen Unternehmensgründungen im ländlichen Raum: Geschäftsideen, die im Einklang mit dem Regionalkonzept stehen, werden mit bis zu 50.000 Euro gefördert. Die Einreichfrist begann am 4. September und endet am 13. Oktober 2017.
Mit dem dritten Call von „Gründung am Land“ wiederholen das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW), das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) und die Förderbank Austria Wirtschaftsservice (aws) das erfolgreiche Förderangebot für junge, innovative Unternehmen im ländlichen Raum. Der Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung und Weiterentwicklung von bevorzugt technisch-innovativen Investitionsvorhaben, die im Einklang mit dem jeweiligen Regionalkonzept stehen müssen, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.
Neugründungen oder junge Unternehmen im ländlichen Raum
„Unser Förderprogramm unterstützt vielversprechende Projekte in der Gründungsphase und bestehende Unternehmen der Region, die höchstens fünf Jahre alt sind. Ziel der Förderung ist es, mithilfe des Potentials junger Unternehmen regional-spezifische Probleme zu adressieren. Wie erfolgreich dieser Weg ist, zeigten bereits die ausgewählten Projekte der ersten beiden Ausschreibungsrunden“, erläutert die aws Geschäftsführung Bernhard Sagmeister und Edeltraud Stiftinger. In den ersten beiden Runden von „Gründung am Land“ haben sich an die 125 Unternehmen beworben. Eine Expertenjury hat dann die besten 32 Projekte ausgewählt. Die Palette der Projekte reichte von innovativen Handwerksclustern, neu beschichteten Holzplatten, der Aufbau von Online-Plattformen im Tourismusbereich bzw. bei der Vermarktung von regionalen Produkten von Kleinstproduzenten bis hin zur Entwicklung einer mobilen Stahl-Schrott-Zerkleinerungsanlagen.
Gefördert werden vorrangig materielle und immaterielle Investitionskosten: Zu den materiellen Investitionskosten zählen dabei Kosten für Errichtung, Erwerb, Leasing, Modernisierung von unbeweglichen Anlagevermögen genauso wie Kosten für Neukauf oder Leasing von Maschinen und Anlagen. Kosten im Zusammenhang mit dem Kauf von Computersoftware, Patenten und Lizenzen sowie Copyrights und Marken sind Beispiele für immaterielle Investitionskosten. Sämtliche Kosten, außer jenen für Beratungen, müssen aktivierbar sein.