Die EU-Kommission hat am 8. Mai 2018 einen Fahrplan und eine Folgenabschätzung zur mangelhaften Umsetzung der Aarhus-Konvention durch die EU veröffentlicht. Ziel dieser Initiative ist es nach Darstellung der Kommission, die EU zu befähigen, ihre Verpflichtungen aus der Aarhus-Konvention zu erfüllen. Es sollen „Mittel und Wege für die Einhaltung erkundet werden“.
Die Aarhus-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der den freien Zugang zu Umweltinformationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren sowie den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten regelt. Neben den 28 EU-Mitgliedsstatten, zählt die EU selber zu den insgesamt 47 Vertragsparteien.
Bewogen wurde die EU-Kommission zu diesem Schritt, weil der zuständige „Compliance-Ausschuss“ der Vereinten Nationen, der über die Einhaltung der Konvention wacht, massive Verstöße durch die EU festgestellt hatte. In dem vorläufigen Bericht vom März 2017 hieß es, dass Nichtregierungsorganisationen keinen ausreichenden Zugang zu europäischen Gerichten in Umweltbelangen erhielten.
Im September 2017 hatte dann die EU-Delegation auf einem Treffen der Aarhus-Vertragsstaaten versucht, die Umformulierung von Textpassagen im Berichtsentwurf durchzusetzen, um die für die EU nachteiligen Ergebnisse des UN-Compliance-Ausschusses zu verwässern. Jedoch konnte keine Einigung über den Inhalt des Abschlussberichts erzielt werden. Die Entscheidung ist auf das nächste Treffen der Vertragsstaaten im Jahr 2021 vertagt worden.
Die Folgenabschätzung und der Fahrplan können Interessierte ab sofort bis zum 5. Juni 2018 kommentieren. Darüber hinaus sollen eine spezifische Konsultation für nationale Behörden sowie eine öffentliche Konsultation in der zweiten Jahreshälfte 2018 folgen.Der Fahrplan erstreckt sich voraussichtlich bis ins zweite Quartal 2019.
Quelle: EU-Umweltbüro